Jeweils im März erhalten die steuerpflichtigen Personen von der Steuerkasse die Steuererklärung. In der Steuererklärung sind das Vermögen und der Erwerb im In- und Ausland zu deklarieren. Zur Steuererklärung erhalten Sie ein Hilfsformular sowie eine ausführliche Wegleitung, in der Sie wichtige Informationen und Erläuterungen zum Ausfüllen finden. Wenn Sie Fragen zur Steuererklärung haben, oder beim Ausfüllen Unklarheiten auftreten, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Steuerkasse der Gemeinde Schellenberg gerne zur Verfügung.
Abgabetermin und Fristenstreckung
Die Steuererklärung ist jährlich ausgefüllt und unterzeichnet bis Mitte April bei der Steuerkasse der Gemeinde Schellenberg einzureichen. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den Abgabetermin einzuhalten, können Sie ein Gesuch zur Fristerstreckung stellen.
Die elektronische Steuererklärung
Sowohl für natürliche wie auch für juristische Personen besteht die Möglichkeit, die Steuererklärung elektronisch auszufüllen. Die elektronische Steuererklärung ist bedienerfreundlich und macht das Ausfüllen der Steuererklärung noch einfacher. Das neue System berechnet Summen und Abschreibungen automatisch, überträgt automatisch sämtliche Daten von den Zusatzformularen auf das Hauptformular, berechnet selbst die Steuern, archiviert elektronisch und kann so jederzeit wieder benutzt werden. Rechnungsfehler und Datenübertragungsfehler können vermieden werden. Das Programm für die elektronische Steuererklärung ist im e-Government-Portal der Landesverwaltung integriert und kann kostenlos heruntergeladen werden: www.steuererklaerung.llv.li
Wichtige Kontaktadressen
Steuerkasse Gemeinde Schellenberg
Dorf 49
9488 Schellenberg
T. 399 20 32