Ein Todesfall - was tun?
Die Gemeinde Schellenberg hat eine Broschüre mit dem Titel "Todesfall - was ist zu tun?" herausgegeben. Diese Broschüre enthält alles Wissenswerte im Zusammenhang mit einem Sterbefall und kann hier heruntergeladen werden.
Todesfallmeldung
Melden Sie bitte den Tod eines Angehörigen unter den unten stehenden Telefonnummern. Das Pfarramt benachrichtigt die Gemeinde und hilft bei der Festlegung der Termine.
Seelenrosenkränze
Seelenrosenkränze werden in der Regel vom Todestag bis zum Vorabend der Beerdigung um 19 Uhr gebetet. Beerdigung Die Beerdigung findet in der Regel um 9 Uhr, meistens am dritten Tag nach dem Tode, statt. An Sonntagen werden keine Beerdigungen abgehalten.
Kremation
Wenn Sie den Wunsch haben, nach dem Ableben durch Kremation bestattet zu werden, können Sie dies in einer letztwilligen Verfügung hinterlegen.
Inventarisation
Die Inventarisationskommission führt im Auftrag des Landgerichts die Vermögens-/ Schuldenaufnahme der Verstorbenen durch. Die Hinterbliebenen werden gebeten, bei der Inventaraufnahme anwesend zu sein und/oder die notwendigen Unterlagen per Todestag (Bankauszüge per Todestag, Hypothekarkontoauszüge, Rechnungen über Todesfallkosten, Lebensversicherungspolicen usw.) bereitzuhalten.
Friedhofordnung
Die Friedhofordnung (inkl. Gebührenordnung) können Sie hier herunterladen oder bei der Gemeindeverwaltung beziehen.
Wichtige Kontaktadressen
Kath. Pfarramt Schellenberg
Tel. 373 12 71
Fax 373 39 71
Mesmer, Christof Kaiser
Handy 777 22 91
Gemeindeverwaltung
Tel. 399 20 30
Bestattungsinstitute
Marxer Anstalt, Bendern
Tel. 373 12 82
Handy 079 697 45 28
Kintra, Eschen
Tel. 373 82 40