Todesfall

Ein Todesfall - was tun?

Die Gemeinde Schellenberg hat eine Broschüre mit dem Titel "Todesfall - was ist zu tun?" herausgegeben. Diese Broschüre enthält alles Wissenswerte im Zusammenhang mit einem Sterbefall und kann hier heruntergeladen werden.

Todesfallmeldung

Melden Sie bitte den Tod eines Angehörigen unter den unten stehenden Telefonnummern. Das Pfarramt benachrichtigt die Gemeinde und hilft bei der Festlegung der Termine.

Seelenrosenkränze

Seelenrosenkränze werden in der Regel vom Todestag bis zum Vorabend der Beerdigung um 19 Uhr gebetet. Beerdigung Die Beerdigung findet in der Regel um 9 Uhr, meistens am dritten Tag nach dem Tode, statt. An Sonntagen werden keine Beerdigungen abgehalten.

Kremation

Wenn Sie den Wunsch haben, nach dem Ableben durch Kremation bestattet zu werden, können Sie dies in einer letztwilligen Verfügung hinterlegen.

Inventarisation

Die Inventarisationskommission führt im Auftrag des Landgerichts die Vermögens-/ Schuldenaufnahme der Verstorbenen durch. Die Hinterbliebenen werden gebeten, bei der Inventaraufnahme anwesend zu sein und/oder die notwendigen Unterlagen per Todestag (Bankauszüge per Todestag, Hypothekarkontoauszüge, Rechnungen über Todesfallkosten, Lebensversicherungspolicen usw.) bereitzuhalten.

Friedhofordnung

Die Friedhofordnung (inkl. Gebührenordnung) können Sie hier herunterladen oder bei der Gemeindeverwaltung beziehen.

Wichtige Kontaktadressen

Kath. Pfarramt Schellenberg
Tel. 373 12 71
Fax 373 39 71

Mesmer, Christof Kaiser
Handy 777 22 91

Gemeindeverwaltung
Tel. 399 20 30

Bestattungsinstitute

Marxer Anstalt, Bendern
Tel. 373 12 82
Handy 079 697 45 28

Kintra, Eschen
Tel. 373 82 40

Dokumente


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