Mietbeiträge

Anspruchsrecht

Anspruchsberechtigte Mieter sind Familien mit unterhaltsabhängigen Kindern, einschliesslich der im gleichen Haushalt lebenden Eltern und unterhaltsabhängigen Personen, die ihren zivilrechtlichen Wohnsitz seit mindestens einem Jahr in Liechtenstein haben. Alleinerziehende mit unterhaltsabhängigen Kindern gelten als Familien.

Grösse und Standard des Wohnraums

Die Grösse einer Wohneinheit richtet sich nach der Anzahl der Personen, die mit dem anspruchsberechtigten Mieter im selben Haushalt leben. Eine den Wohnbedürfnissen entsprechende Wohnung verfügt bei zwei Personen über maximal 3 1/2 Zimmer und für jede weitere Person über höchstens ein zusätzliches Zimmer. Der Ausbaustandard muss den anerkannten baulichen Standards entsprechen. An Mieter von teuren oder luxuriösen Wohneinheiten, die den üblichen Ausbaustandard oder die durchschnittlichen Mietkosten für entsprechenden Mietraum im selben Gebiet übertreffen, werden keine Mietbeiträge ausgerichtet.

Höchstzulässiges Einkommen

Mietbeiträge werden ausgerichtet, wenn das jährliche Hauhaltseinkommen nachstehende Höchstgrenze nicht überschreitet:

Anzahl PersonenEinkommensgrenze in CHF
250'000
360'000
465'000
570'000
6 oder mehr75'000

Wichtige Kontaktadressen

Amt für Wohnungswesen
Im Städtle 38
9490 Vaduz
T 236 69 11 (Harald Marxer)
T 236 69 12 (Siegrid Seeger-Vogt)
info@aww.llv.li
www.llv.li/amtsstellen/llv-aww-home.htm



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