Ablauf eines Grundverkehrsgeschäftes
Ist ein Vertragsgegenstand (Grundstück) und ein Vertragspartner (Käufer, Verkäufer) gefunden, dann sollten Sie sich über die geltenden Vorschriften für Grundstückgeschäfte informieren. Anschliessend ist die Form des Übergangs (Verkauf, Tausch, Schenkung, Erbe) festzulegen.
Schätzung
Nun sollte eine Schätzung vorgenommen werden, um den aktuellen Wert des Grundstücks zu bestimmen. Amtliche Schätzungen werden vom Grundbuchamt durchgeführt. Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier. Antrag für amtliche Schätzung
Verträge
Sind immer noch beide Parteien willens, das Geschäft zu vollziehen, dann benötigen Sie einen Vertrag. Zur Ausarbeitung eines Vertrages wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder allenfalls an ein Immobilienunternehmen Ihres Vertrauens. Diesen Rat sollten Sie unbedingt befolgen, um sich unliebsame Überraschungen durch vergessene Kleinigkeiten zu ersparen.
Beglaubigung der Unterschriften
In der Folge müssen die Unterschriften auf den Verträgen
vom Vermittler, vom Landgericht oder vom Grundbuchamt beglaubigt werden.
Vereinbaren Sie diesbezüglich bitte einen Termin mit dem Vermittler.
Bewilligungsverfahren vereinfacht
In bestimmten Fällen bedarf der Erwerb von Grundstücken keiner Genehmigung durch die zuständige Grundverkehrsbehörde, sondern ist in einem vereinfachten Verfahren durch den Gemeindevorsteher möglich.
Geben Sie alle Vertragsexemplare sowie das beglaubigte Original für das Grundbuchamt beim Gemeindesekretariat ab. Die Kosten für den Antrag belaufen sich auf 100.- Franken.
Normales Verfahren
Das Formular für ein normales Bewilligungsverfahren können Sie bei der Gemeindeverwaltung beziehen oder am Ende dieses Textes unter Dokumente herunter laden. Das vollständig ausgefällte Formular reichen Sie dann zusammen mit den folgenden Unterlagen wieder beim Gemeindesekretariat ein:
- Vertrag (ein Exemplar pro Vertragspartner sowie das beglaubigte Original für das Grundbuch)
- aktueller Grundbuchsauszug des Erwerbers
- Wohnsitzbestätigung (nur für Ausländer)
- evtl. weitere Unterlagen gemäss Antragsformular
- Die Kosten für die Durchführung des Bewilligungsverfahrens betragen 100.- Franken
Grundverkehrskommissionen
Für die Bearbeitung von Grundverkehrsgeschäften ist zuerst einmal die Grundverkehrskommission der Gemeinde zuständig. Sie prüft den Antrag vor allem auf die formelle Richtigkeit hin und reicht ihn anschliessend zur Prüfung an die Grundverkehrskommission des Landes weiter.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Vorsteher oder beim Sekretariat des Vorstehers.
Vorschriften
Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen, die es einzuhalten gilt, sind:
das Grundverkehrsgesetz
die Grundverkehrsordnung
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