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Dienstag, 21. Feb 2017 - Mitteilungen

Einschreibung in die Primarschule

(1. Klasse und Spezielle Einschulung)

Die Einschreibung in die Primarschule für das Schuljahr 2017/2018 (Beginn: 21. August 2017) erfolgt in schriftlicher Form. Das entsprechende Formular wird den betroffenen Eltern von der Schulleitung der jeweiligen Wohngemeinde zugestellt. Das Einschreibungsformular ist bis spätestens

Freitag, 24. März 2017

ausgefüllt an die Schulleitung der Wohngemeinde zurückzusenden.

Es werden jene Kinder schulpflichtig, die bis 30. Juni 2017 (Stichtag) das sechste Lebensjahr vollendet haben, und ältere, die im Vorjahr eine Bewilligung zum späteren Schuleintritt erhalten haben.

Kinder mit Geburtsdatum vom 1. Mai bis 31. August 2011 (flexible Zone) können auf Wunsch der Erziehungsberechtigten in die Primarschule aufgenommen werden. Sie kön-nen aber auch ein weiteres Kindergartenjahr besuchen.

Für Kinder, die bereits in einer schulartenübergreifenden Klasse des Kindergartens und der Primarschule (z.B. Basisstufe, Tagesschulklasse 1) sind, entfällt die Einschreibung.

Für den Besuch einer öffentlichen Schule ausserhalb des Schulbezirkes (z.B. wegen Betreuung des Kindes in einer Kindertagesstätte bzw. durch eine Tagesmutter in einer anderen Gemeinde) muss vom Schulamt eine Bewilligung eingeholt werden.

Für den Besuch einer Schule im Ausland bedarf es einer Bewilligung des Schulamtes. Der Besuch einer liechtensteinischen Privatschule muss aus organisatorischen Gründen dem Schulamt gemeldet werden. Das Formular kann unter www.sa.llv.li im Onlineschalter abgerufen oder bei der Schulleitung der Wohngemeinde bezogen werden.

SCHULAMT DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN

Der Besuch einer liechtensteinischen Privatschule muss aus organisatorischen Gründen dem Schulamt gemeldet werden. Das Formular kann unter www.sa.llv.li im Onlineschalter abgerufen oder bei der Schulleitung der Wohngemeinde bezogen werden.

SCHULAMT DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN



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