Montag, 24. Apr 2017 - Mitteilungen
Ist Ihr Fahrrad fit für die Strasse
Über drei Millionen Schweizerinnen und Schweizer sind damit unterwegs und machen gleichzeitig etwas für die Gesundheit. Leider verletzen sich jährlich in der Schweiz über 800 Radfahrerinnen und Radfahrer schwer, rund 30 sterben an den Unfallfolgen.
Rüsten Sie Ihr Fahrrad gemäss den gesetzlichen Vorschriften aus. Besonders wichtig ist die Sichtbarkeit in der Nacht, bei Dämmerung, Nebel und Regen.
Fahrradausrüstung im Strassenverkehr
gesetzlich vorgeschrieben:
Beleuchtungssystem: mit ruhenden Lichtern (nicht blinkend), vorne weiss und hinten rot, fest angebracht oder abnehmbar, nachts bei guter Witterung auf 100 m Distanz sichtbar. Zusätzliche Lichtquellen dürfen Sie am Fahrrad montieren oder auf sich tragen, z.B. an Arm, Tasche oder Rucksack
Rückstrahler: vorne weiss und hinten rot, fest angebracht, Leuchtfläche mind. 10 cm2, ebenfalls Sichtbarkeit auf 100 m
Luftreifen oder andere etwa gleich elastische Reifen, Gewebe nicht sichtbar
Bremsen für Vorder- und Hinterrad
Pedale mit Rückstrahlern vorn und hinten; ausgenommen Rennpedale, Sicherheitspedale und dergleichen
Von der bfu zusätzlich empfohlen:
Lichtreflektierendes Material (z. B. gelbe oder weisse Speichenreflektoren, Leuchtweste, Leuchtband) um sich sichtbar zu machen
Gut hörbare Glocke, um auf sich aufmerksam zu machen