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Mittwoch, 07. Jun 2017 - Mitteilungen

Rasen mähen: Ruhezeiten respektieren

rasen

Wie das Vogelgezwitscher ist auch das vermehrte Brummen der Rasenmäher, Trimmer und Häksler eine unvermeidbare Erscheinung in der wärmeren Jahreszeit. Wird ersteres meist als angenehm und beruhigend empfunden, führt zweiteres immer wieder zu Diskussionen und Reklamationen bei der Gemeinde.

Mancher Mitbürger fragt sich, ob er es hinnehmen muss, dass der Nachbar seinen Rasen über den Mittag oder zu später Abendstunde mäht. Gibt es eine verbindliche Norm, wann das Rasenmähen gestattet bzw. untersagt ist?


Eine solche Norm gibt es nicht. Zwar stünde es in der Kompetenz der Gemeinde, ein entsprechendes Reglement zu beschliessen. Die Gemeinde vertritt jedoch die Ansicht, dass dieser Schritt nicht sinnvoll ist. Es wäre zu befürchten, dass mit einem solchen Reglement die Reklamationen sogar noch zunehmen würden. Statt miteinander zu reden und selber nach einer Lösung zu suchen, würde direkt die Gemeinde angerufen – eine Entwicklung, die dem guten nachbarlichen Einvernehmen überhaupt nicht förderlich wäre. Die Gemeinde vertraut deshalb auf die Eigenverantwortung und gegenseitige Rücksichtnahme der Bevölkerung.

In diesem Sinne appelliert die Gemeinde an die Vernunft jedes einzelnen, jegliche lärmverursachenden Arbeiten in der Mittagszeit zwischen 12 und 13 Uhr zu unterlassen. An Samstagabenden wäre es zudem begrüssenswert, wenn nach 17 Uhr nicht mehr gemäht würde.

Empfohlene Ruhezeiten

Mittags 12 bis 13 Uhr
Samstags ab 17 Uhr

Wir danken allen Einwohnerinnen und Einwohner für die gegenseitige Rücksichtnahme.



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