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Mittwoch, 18. Okt 2017 - Mitteilungen

Grabenräumung im Schellenberger Riet


Die Entwässerungsgräben müssen bis am Mittwoch, 1. November 2017 ausgemäht und ausgeräumt werden. Grababschnitte welche der Öko-Bewirtschaftung unterliegen, dürfen erst nach dem 15. Oktober 2017 ausgemäht werden.

Nach dem 6. November 2017 wird die Räumung durch die Gemeinde vorgenommen und der Aufwand wird den Besitzern in Rechnung gestellt.

Die Rietgräben im Naturschutzgebiet müssen nicht von den Anstössern geräumt werden. Diese Gräben werden vom Landesforstamt geräumt.



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