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Montag, 01. Jan 2018 - Mitteilungen

BFU Sicherheitstipp: Wer fährt trinkt nicht

Alkohol reduziert die Fahrfähigkeit. Bereits ein Glas Alkohol beeinträchtigt die Fahrfähigkeit (wie Reaktionszeit, Selbstüberschätzung, Wahrnehmung usw.). Ab 0,25 mg/l verdoppelt sich das Risiko tödlicher Unfälle. Zudem sind Alkoholunfälle rund doppelt so schwerwiegend wie die restlichen Unfälle. Sie verursachen rund 1/8 aller schwer oder tödlich verletzten Strassenverkehrsopfer und ereignen sich grösstenteils nachts bei Selbstunfällen, speziell an Wochenenden. Insbesondere Männer, junge Erwachsene und Gewohnheitstrinker überschreiten die gesetzliche Limite von 0,25 Milligramm.


Rund 1/5 aller Ausweisentzüge geht auf das Konto von Fahren in angetrunkenem Zustand. Seit 2014 gilt ein Alkoholverbot für Neulenkende.

Tipps:
* Trinken Sie grundsätzlich keinen Alkohol, wenn Sie fahren.
* Wenn Sie Alkohol geniessen möchten: Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel und Taxis oder bestimmen Sie eine Person, die auf Alkohol verzichtet.
* Kombinieren Sie Alkohol nicht mit Medikamenten oder gar Drogen.


Seit Oktober 2016: neue Messmethode bei Alkoholkontrollen

Seit 2016 wird die Blutprobe weitgehend durch die Atemalkoholmessung ersetzt. Die neuen Geräte messen die Alkoholkonzentration in der Atemluft (in mg/l Atemluft) statt wie bisher im Blut (in Promille). 0,5 Promille entsprechen 0,25 Milligramm pro Liter.



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