Donnerstag, 22. Feb 2018 - Mitteilungen
Einschreibung in den Kindergarten
(Betrifft auch das schulartenübergreifende Eingangsmodell Basisstufe.)
Die Einschreibung in den Kindergarten für das Schuljahr 2018/2019 (Beginn: 20. August 2018) erfolgt in schriftlicher Form. Das entsprechende Formular wird den betreffenden Eltern von der Schulleitung der jeweiligen Wohngemeinde zugesandt. Das Einschreibungsformular muss bis spätestens
Freitag, 16. März 2018
ausgefüllt an die Schulleitung der Wohnsitzgemeinde zurückgesandt werden.
Kinder, welche am 30. Juni 2018 (Stichtag) das vierte Lebensjahr vollendet haben, sind berechtigt, in einen öffentlichen
Kindergarten einzutreten. Wird von diesem Recht nicht Gebrauch gemacht, ist dies bis 16. März 2018 der Schulleitung der Wohngemeinde mitzuteilen.
Zu beachten ist, dass ein Kind, das beim Kindergarteneintritt das fünfte Lebensjahr vor dem 1. Mai vollendet hat, bereits nach einem Kindergartenjahr schulpflichtig wird.
Weiters gilt zusätzlich eine zweimonatige Frist (flexible Zone), innert welcher die Erziehungsberechtigten nach vorgängiger Orientierung durch die zuständige Schulleitung über einen provisorischen Eintritt ihres Kindes entscheiden können. Die Frist betrifft Kinder mit Geburtsdatum vom 1. Juli bis 31. August 2014.
Soll ein Kind, welches in der flexiblen Zone geboren ist, im Schuljahr 2018/2019 in den Kindergarten eintreten, ist bis
spätestens 02. März 2018 Meldung an die Schulleitung der Wohngemeinde zu erstatten.
Der Besuch des Kindergartens ist grundsätzlich freiwillig. Ist ein Kind zum Kindergartenbesuch angemeldet, muss es den Kindergarten regelmässig und pünktlich besuchen.
Für fremdsprachige Kinder ist das zweite Kindergartenjahr obligatorisch.
Für den Besuch eines öffentlichen Kindergartens ausserhalb des Schulbezirkes (z.B. wegen Betreuung des Kindes in einer
Kindertagesstätte bzw. durch eine Tagesmutter in einer anderen Gemeinde) muss vom Schulamt eine Bewilligung eingeholt werden.
Bei Unklarheiten kann die Schulleitung der jeweiligen Wohngemeinde kontaktiert werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.sa.llv.li.
SCHULAMT DESFÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN