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Montag, 15. Okt 2018 - Mitteilungen

Feuerverbot im Wald und Waldesnähe

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Aufgrund der seit längerem ausgebliebenen Niederschläge, des Föhn der letzten Tage sowie der grossen Verfügbarkeit von Brandgut herrscht in Liechtenstein grosse Waldbrandgefahr (Stufe 4). Es gilt deshalb ein absolutes Feuerverbot im Wald und Waldesnähe.

Seit längerem sind bei uns keine nennenswerten Niederschläge mehr gefallen.

In Zusammenhang mit dem anhaltenden sonnigen Wetter, dem starken Föhn der letzten  Tage und der durch das Ende der Vegetationsperioden grossen Menge an verfügbarem Brandgut (dürres Gras, Sträucher und Laub) warnt das Amt für Bevölkerungsschutz vor grosser Waldbrandgefahr im ganzen Land.

Vor allem an Südhängen sind der Waldboden und die Vegetationsschicht trocken. Ab sofort ist deshalb in Liechtenstein,
wie bereits im Bündner Rheintal, das Entzünden von offenem Feuer im Wald und in  Waldesnähe bis auf Widerruf verboten. Grillstellen, auch festeingerichtete, im Wald und in Waldesnähe dürfen nicht benützt werden.

Raucherwaren und Feuerzeuge dürfen nicht
einfach weggeworfen werden.

Eine Entspannung der Lage ist erst nach intensiven
Regenfällen zu erwarten. Kurze Regenschauer vermögen die Waldbrandgefahr nicht genügend zu entschärfen.

Aktuelle Waldbrandgefahr für Liechtenstein

• www.waldbrandgefahr.ch
• www.naturgefahren.ch
• Meteoschweiz-App



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