Dienstag, 15. Okt 2019 - Mitteilungen
Grabenräumung im Schellenberger Riet
Die Entwässerungsgräben müssen bis am Freitag, 1. November 2019 ausgemäht und ausgeräumt werden.
Grababschnitte welche der Öko-Bewirtschaftung unterliegen, dürfen erst nach dem 15. Oktober 2019 ausgemäht werden.
Nach dem 5. November 2019 wird die Räumung durch die Gemeinde vorgenommen und der entstandene Aufwand den Besitzern in Rechnung gestellt.
Die Rietgräben im Naturschutzgebiet müssen nicht von den Anstössern geräumt werden. Diese Gräben werden vom Landesforstamt geräumt.
Gemeinde Schellenberg
Martin Kaiser, Bauverwaltung