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Dienstag, 15. Okt 2019 - Mitteilungen

Grabenräumung im Schellenberger Riet


Die Entwässerungsgräben müssen bis am Freitag, 1. November 2019 ausgemäht und ausgeräumt werden.

Grababschnitte welche der Öko-Bewirtschaftung unterliegen, dürfen erst nach dem 15. Oktober 2019 ausgemäht werden.

Nach dem 5. November 2019 wird die Räumung durch die Gemeinde vorgenommen und der entstandene Aufwand den Besitzern in Rechnung gestellt.


Die Rietgräben im Naturschutzgebiet müssen nicht von den Anstössern geräumt werden. Diese Gräben werden vom Landesforstamt geräumt.

Gemeinde Schellenberg

Martin Kaiser, Bauverwaltung



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