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Samstag, 15. Feb 2020 - Mitteilungen

Einschreibung in die Primarschule

1. Klasse und Spezielle Einschulung

Die Einschreibung in die Primarschule für das Schuljahr 2020/2021 (Beginn: 17. August 2020) erfolgt in schriftlicher Form. Die Schulleitung der jeweiligen Wohngemeinde stellt das Einschreibungsformular den betreffenden Eltern zu. Bis spätestens

Freitag,
18. März 2020

muss das Formular ausgefüllt an die Schulleitung der Wohngemeinde zurückgesandt werden.


Jene Kinder, die bis 30. Juni 2020 (Stichtag) sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig. Ausserdem werden auch jene Kinder schulpflichtig, die im Jahr 2019 eine Bewilligung zum späteren Schuleintritt erhalten haben.

Kinder mit Geburtsdatum vom 1. Mai bis 31. August 2014 (flexible Zone) können in die Primarschule aufgenommen werden, wenn die Eltern dies wünschen. Sie können aber auch ein weiteres Kindergartenjahr besuchen.

Die Einschreibung entfällt für Kinder, die bereits in einer schulartenübergreifenden Klasse des Kindergartens und der Primarschule (z.B. Basisstufe, Tagesschulklasse 1) sind.


Wenn ein Kind eine öffentliche Schule ausserhalb des Schulbezirks besucht, muss das Schulamt dies bewilligen. Dies kann begründet werden z. B. durch die Betreuung des Kindes in einer Tagesstruktur oder bei einer Tagesfamilie in einer anderen Gemeinde.

Auch den Besuch einer Schule im Ausland muss das Schulamt bewilligen. Wenn ein Kind eine liechtensteinische Privatschule besucht, muss dies dem Schulamt gemeldet werden.

Dafür ist das Formular unter www.sa.llv.li online abrufbar oder kann bei der Schulleitung der Wohngemeinde bezogen werden.

SCHULAMT DESFÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN



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