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Mittwoch, 11. Mär 2020 - Mitteilungen

Besuchsverbot in Alters- und Pflegeheimen

Zusätzlich zum positiv getesteten Fall aus der letzten Woche liegen nun zwei weitere positive Testresultate vor. Diese Personen mit mildem Krankheitsverlauf sind bei sich zu Hause isoliert. Die Bestätigung durch das Zweitlabor steht in beiden Fällen noch aus.

Um die vom Coronavirus besonders gefährdete Bevölkerungsgruppe zu schützen wurde ein Besuchsverbot für alle Altes- und Pflegeheime angeordnet.

Dieses tritt per sofort in Kraft und gilt mindestens bis zum 25. März 2020.


Auch wenn der Krankheitsverlauf bei jüngeren Personen praktisch immer sehr milde ist, kann das Virus für Personen mit Vorerkrankungen oder im vorgerückten Alter eine Gefahr darstellen. Die Regierung empfiehlt daher Personen ab 65 Jahren sowie Personen mit Vorerkrankungen dringendst Menschenansammlungen zu meiden und im Kontakt mit Personen, die Erkältungssymptome zeigen, besonders vorsichtig zu sein.

Ebenfalls ruft die Regierung Angehörige beim Umgang mit älteren Menschen und Personen mit Vorerkrankungen zu grösster Vorsicht auf.

Eine disziplinierte Umsetzung der Hygienemassnahmen, insbesondere der Händehygiene ist von grösster Bedeutung, um eine rasche Ausbreitung des Virus zu behindern.

Die Regierung empfiehlt, Veranstaltungen abzusagen oder zu verschieben. Bei Veranstaltungen, die dennoch durchgeführt werden, soll auf strikte Einhaltung der Hygienemassnahmen geachtet werden um die Übertragung des Virus unter den Besuchern zu verhindern.

Was ist ein Verdachtsfall?
- Symptome einer akuten Erkrankung der Atemwege
  (z.B. Husten oder Atemnot) und/oder
- Fieber von mindestens 38°C

Was ist bei einem Verdachtsfall zu tun?
Bleiben Sie zu Hause. Gehen Sie nicht mehr in die Öffentlichkeit. Wenn Sie das Gefühl haben, dass aufgrund der Stärke der Symptome ein Arztbesuch notwendig ist, melden Sie sich telefonisch beim Landesspital: Telefon  235 45 32.

Begeben Sie sich nicht in eine Arztpraxis, wenn Sie nicht dazu aufgefordert werden.



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