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Dienstag, 02. Jun 2020 - Mitteilungen

Grabenräumung im Schellenberger Riet


Die Entwässerungsgräben müssen bis am Montag, 1. Juli 2019 ausgemäht und ausgeräumt werden. Grababschnitte welche der Öko-Bewirtschaftung unterliegen, dürfen erst nach dem 15. Juni 2019 ausgemäht werden. Nach dem 2. Juli 2019 wird die Räumung durch die Gemeinde vorgenommen und der Aufwand wird den Besitzern in Rechnung gestellt.

Die Rietgräben im Naturschutzgebiet müssen nicht von den Anstössern geräumt werden. Diese Gräben werden vom Landesforstamt geräumt.



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