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Mittwoch, 02. Jun 2021 - Mitteilungen

Grabenräumung im Schellenberger Riet


Die Entwässerungsgräben müssen bis am Donnerstag, 1. Juli 2021 ausgemäht und ausgeräumt werden.

Grababschnitte welche der Öko-Bewirtschaftung unterliegen, dürfen erst nach dem 15. Juni 2021 ausgemäht werden.

Nach dem 2. Juli 2021 wird die Räumung durch die Gemeinde vorgenommen und der entstandene Aufwand den Besitzern in Rechnung gestellt.




Die Rietgräben im Naturschutzgebiet müssen nicht von den Anstössern geräumt werden. Diese Gräben werden vom Landesforstamt geräumt.

Gemeinde Schellenberg

Bauverwaltung



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