Die Daten der Amtlichen Vermessung werden in den unterschiedlichsten Bereichen und Anwendungen als Grundlage- bzw. Georeferenzdaten verwendet. Für viele Planungen, Entscheidungsfindungen, etc. bilden diese die Grundlage.
Mit der Aktualisierung bzw. Nachführung der Daten wird die Werterhaltung der Vermessungswerke sichergestellt. Alle Bestandteile der Amtlichen Vermessung unterliegen deshalb der Nachführungspflicht.
Vor allem natürliche Veränderungen, wie Waldränder, Wege und Gewässer, sowie Änderungen von Objekten bei welchen kein Meldewesen besteht, werden mit der
periodischen Nachführung erhoben. Die Kosten werden, sofern es sich nicht um melde- bzw. bewilligungspflichte Objekte handelt und kein direkter Verursacher bekannt ist, vom Land Liechtenstein übernommen.
Die Aktualisierung der Amtlichen Vermessung in der Gemeinde Schellenberg erfolgt im Auftrag der Regierung durch den Nachführungsgeometer Hanno Konrad, c/o Ingenieurbüro Hanno Konrad Anstalt, Im Rietle 13, Schaan.
Im Zeitraum von anfangs Januar bis ca. Ende Juni 2021 werden Mitarbeiter des beauftragten Nachführungsgeometers auf dem Gemeindegebiet anzutreffen sein. Aus organisatorischen Gründen können die betroffenen Liegenschaftseigentümer nicht über den genauen Zeitpunkt der Feldvermessung orientiert werden.Bei Fragen können Sie sich an das Amt für Bau und Infrastruktur, Fachbereich Vermessung und Geoinformation, Tel. 423 236 68 51 oder
felix.beck@llv.li wenden. Ebenfalls können weitere Informationen direkt beim Ingenieurbüro Hanno Konrad Anstalt, St. Luzi-Strasse 7, Eschen, Tel. 423 377 19 77 eingeholt werden.
Für das Verständnis danken wir der Bevölkerung bestens!