Gemäss den Bestimmungen des Gemeindegesetzes ist die Gemeinde für die Abwasserentsorgung verantwortlich. Sie ist zuständig für die Erstellung, den Betrieb, den Unterhalt sowie die Erneuerung der öffentlichen Abwasseranlagen und überwacht zudem die privaten Entwässerungsanlagen von Liegenschaften. Das Gesuch für die Liegenschaftsentwässerung ist gemeinsam mit dem Baugesuch einzureichen. Bei der Planung ist das Abwasserreglement der Gemeinde Schellenberg zu beachten.
Service
Liegenschaftsentwässerung
Ansprechperson
Kaiser Martin
Leiter Bauverwaltung
Erreichbar von Montag bis Freitag
Aufgaben:
- Orts- und Raumplanung inkl. Flächennutzung, Ortsplanung & Denkmalschutz
- Hochbau: Planung, Begleitung und Abnahme gemeindeeigener Bauprojekte inkl. Kostenkontrolle
- Tiefbau: Planung, Überwachung und Koordination von Strassen-, Kanal- und Leitungsbau
- Baurecht & Bauverfahren: Prüfung von Baugesuchen, Beratung
zu Bauvorschriften & Energieförderungen - Umwelt, Energie & Sicherheit: Energiestadt, Umwelt- & Abfallentsorgung,
Gewässer- und Unfallschutz - Weitere Aufgaben: Bestattungswesen, regionale Zusammenarbeit, Alpmeister Alpe Dürrwald