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Samstag, 20. Feb 2021 - Mitteilungen

Einschreibung in die Primarschule


(1. Klasse und Spezielle Einschulung)

Die Einschreibung in die Primarschule für das Schuljahr 2021/2022 (Beginn: 17. August 2021) erfolgt in schriftlicher Form. Die Eltern bekommen das entsprechende Formular per Post von der Schulleitung der jeweiligen Wohngemeinde.

Bis spätestens Mittwoch, 17. März 2021
muss das Formular ausgefüllt an die Schulleitung der Wohngemeinde zurückgesandt werden.


Jene Kinder, die bis 30. Juni 2021 (Stichtag) sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig. Ausserdem werden auch jene Kinder schulpflichtig, die im Jahr 2020 eine Bewilligung zum späteren Schuleintritt erhalten haben.

Kinder mit Geburtsdatum vom 1. Mai bis 31. August 2015 (flexible Zone) können in die Primarschule aufgenommen werden, wenn die Eltern dies wünschen. Sie können aber auch ein weiteres Kindergartenjahr besuchen.

Die Einschreibung entfällt für Kinder, die bereits in einer schulartenübergreifenden Klasse des Kindergartens und der Primarschule (z.B. Basisstufe, Tagesschulklasse 1) sind.


Die Einschreibung entfällt für Kinder, die bereits in einer schulartenübergreifenden Klasse des Kindergartens und der Primarschule (z.B. Basisstufe, Tagesschulklasse 1) sind.

Wenn ein Kind eine öffentliche Schule ausserhalb des Schulbezirks besucht, muss das Schulamt dies bewilligen. Dies kann begründet werden z. B. durch die Betreuung des Kindes in einer Tagesstruktur oder bei einer Tagesfamilie in einer anderen Gemeinde.


Auch den Besuch einer Schule im Ausland muss das Schulamt bewilligen. Wenn ein Kind eine liechtensteinische Privatschule besucht, muss dies dem Schulamt gemeldet werden.

Dafür ist das Formular unter www.sa.llv.li online abrufbar oder kann bei der Schulleitung der Wohngemeinde bezogen werden.


SCHULAMT DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN



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